Warum wir Sie brauchen: Es gibt viel zu tun 

 

Auch Sie beobachten in unserer Stadt bestimmt gesellschaftliche Entwicklungen, die besser laufen könnten. Und erleben Orte, denen eine anziehendere Gestaltung gut täte. Oder kennen Initiativen, die Unterstützung benötigen. 

 

Wir bitten Sie herzlich, die Bürgerstiftung und ihre Projekte zu unterstützen. Jeder, der mitwirkt, trägt dazu bei, Mülheim noch lebenswerter zu machen. Gemeinsam können wir viel erreichen. 

 

Oftmals mangelt es nicht an guten Ideen, aber an der Zeit, sie umzusetzen. Die Stiftung als professioneller Dienstleister hilft Ihnen, organisatorische und bürokratische Hürden zu überwinden. Sie macht auch gerne ein Projekt ausfindig, das zu Ihrem Anliegen passt.

 

Sie können uns auch bei der praktischen Stiftungsarbeit unter die Arme greifen. Einzelinitiativen müssen unterstützt, Büroarbeiten erledigt, Spenden eingeworben werden.

 

Rufen Sie uns einfach an, wenn Sie mitwirken möchten.  

Spenden und Stiften

 

Die Arbeit der Bürgerstiftung lebt von der Großzügigkeit ihrer Stifter und Spender. Helfen auch Sie durch Ihren Beitrag – ob klein oder groß – , unsere Arbeit auf ein festes Fundament zu stellen.

 

Anlässe gib es viele: Ein runder Geburtstag oder ein Jubiläum bieten sich an, um eine Spende in die Bürgerstiftung einzubringen. Vielleicht möchten Sie auch einen Teil Ihres Nachlasses zur Verfügung stellen. Bei Fragen zu einer Zustiftung, Testamentsgestaltung usw. unterstützen wir Sie gerne.

Stellen Sie sich einen bestimmten Stiftungszweck vor? Sollte die Stiftung mit Ihrem Namen verbunden sein? Wir beraten Sie gerne. Der Vorteil: Bei jeder Zuwendung an die gemeinnützige Bürgerstiftung zahlt das Finanzamt mit

Wir freuen uns über jegliche Unterstützung.

 

Ihre Spende dient der Förderung und Umsetzung der laufenden gemeinnützigen Projekte.

 

Spendenkonto

Bürgerstiftung Mülheim an der Ruhr

Nationalbank Essen

BLZ        360 200 30

Kto-Nr.  60 60 30

 

IBAN      DE63 3602 0030 0000 6060 30

BIC         NBAGDE3E

 

Bei einer Zustiftung in das Stiftungsvermögen haben Sie die Gewähr, dass Ihr Kapital dauerhaft erhalten bleibt und die Stiftung nur die laufenden Erträge hieraus für Stiftungszwecke verwendet.